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BVerwG, 02.01.1995 - 1 B 49.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.11.1993 - 9 B 92.02885
- BVerwG, 02.01.1995 - 1 B 49.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung - …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1995 - 1 B 49.94
Auch die Rüge, das maßgebliche Landesrecht verstoße gegen vorrangiges Bundesrecht, rechtfertigt demnach nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, wenn sie wie hier nicht auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24).Das gilt auch bezüglich des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Mai 1993 a.a.O.).
- BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1995 - 1 B 49.94
Entscheidungserheblich ist nach der materiellen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, von der hier auszugehen ist (vgl. etwa Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9 S. 3), nur die Tatsache, daß der Kläger wegen Brandstiftung und Versicherungsbetruges verurteilt worden ist; ob diese Verurteilung sachlich gerechtfertigt war, ist danach für die Entscheidung des Berufungsgerichts unerheblich. - BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72
Gebäudeversicherungsmonopol
Auszug aus BVerwG, 02.01.1995 - 1 B 49.94
Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht zu der vom Kläger angesprochenen verfassungsrechtlichen Problematik bereits Stellung genommen (vgl. BVerfGE 41, 205 [BVerfG 14.01.1976 - 1 BvL 4/72] ). - BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79
Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 02.01.1995 - 1 B 49.94
Abgesehen davon, daß die Beschwerde nicht aufzeigt, inwiefern diese Rüge sich auf den geltend gemachten Anspruch auswirken könnte, betrifft auch sie nur nichtrevisibles Landesrecht; mit ihr kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -). - BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94
Anforderungen an die "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1995 - 1 B 49.94
Abgesehen davon, daß die Beschwerde nicht aufzeigt, inwiefern diese Rüge sich auf den geltend gemachten Anspruch auswirken könnte, betrifft auch sie nur nichtrevisibles Landesrecht; mit ihr kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -).